Vorsorgeuntersuchungen

Gesund planen

Auch wenn die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen den meisten bewusst ist, fällt es vielen schwer, sich mit Themen rund um Krankheit und Pflege auseinanderzusetzen. Dabei ist dies für jeden, unabhängig von Generation und Diagnose, aktuell. Für Ihre gesunde Planung informieren wir über verschiedene Vorsorgeuntersuchungen für Mann und Frau, deren Finanzierung, zeigen Hilfsmittel zur Terminerinnerung und geben Tipps, damit Sie auch für den Notfall sicher vorsorgen können. 

Ein Mann, der an einer Wekkreuzung steht und seinen Daumen in die Luft hält.

Warum Vorsorgeuntersuchungen?

Der Lebensstil spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Erhaltung der eigenen Gesundheit geht.1 Gerade die sogenannten „Volkskrankheiten“ wie Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können durch ein gesundheitsbewusstes Verhalten vermieden oder positiv beeinflusst werden. Ausreichend Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und ein gutes Stressmanagement sind aber auch dann wichtig, wenn eine Krankheit bereits fortgeschritten ist. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, Krankheitsfolgen zu verzögern, zu begrenzen oder zu verhindern.

Zwischen den beiden Extremen Gesundheit und Krankheit gibt es aber auch noch weitere Stufen. Eine Krebserkrankung z.B. kann bei einer Gesundheitsuntersuchung in einem frühen Stadium entdeckt werden, in der ein Tumor noch gut behandelbar ist und noch keine Symptome verursacht.2 Auch wenn nur wenige Tests, wie z.B. Tests auf Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs, die Krebsentstehung durch Entdeckung von Vorstufen verhindern können, kann sich eine Früherkennung von Krebs positiv auf den Behandlungserfolg auswirken.

Die Krebsbehandlung kann auch von einem langanhaltenden Schutz gegen schwere Infektionskrankheiten profitieren. Dazu werden Krebspatienten Schutzimpfungen gegen bestimmte Erreger empfohlen.3 Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle von der Ständigen Impfkomission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfohlenen Impfungen. Ein Impfpass-Check beim Hausarzt kann aufdecken, welche von diesen Impfungen aufzufrischen bzw. für Sie empfohlen sind. Voraussetzung ist in beiden Beispielen der regelmäßige Gesundheitscheck beim Arzt. Dieser gehört genauso zur richtigen Vorsorge wie ein gesundheitsbewusster Lebensstil. 

Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu?

Ganz im Sinne der Gesundheitsförderung können gesetzlich Krankenversicherte ab einem bestimmten Alter an verschiedenen Vorsorgeterminen bei unterschiedlichen Ärzten teilnehmen.4 Bei diesen sogenannten Gesundheits-Check-ups werden gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt, um Krankheiten frühzeitig erkennen und womöglich bekämpfen zu können.5 Folgende Aufzählung gibt einen Überblick über Untersuchungen, die Ihnen zustehen und klärt über das erforderliche Alter und die Untersuchungsintervalle auf: 

  • Zwischen 18 und 34 Jahren einmaliger Gesundheits-Check-up unter 35: Dabei werden u.a. Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu genetischen Veranlagungen (Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten) gestellt, der Impfstatus überprüft und der Blutdruck gemessen.5
  • Ab 35 Jahren  Gesundheits-Check ab 35: Die Kasse zahlt regelmäßig alle 3 Jahre den Check-up 35 für Frauen und Männer ab einem Alter von 35. Dieser dient der Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Dazu erfolgt u.a. eine Ganzkörperuntersuchung, bei der ebenfalls der Blutdruck, bestimmte Blutwerte und der Urin gemessen bzw. untersucht werden.5 Bei Bedarf kann der Arzt auch Kurse zur Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung oder Raucherentwöhnung empfehlen.6
  • Ab 35 Jahren Hautkrebsfrüherkennung: Frauen und Männer können regelmäßig alle zwei Jahre eine Hautkrebs-Vorsorge vornehmen lassen, bei der der gesamte Körper vom Arzt auf schwarzen sowie hellen Hautkrebs inspiziert wird.4 Diese Vorsorgeuntersuchung kann auch vom Hausarzt durchgeführt und mit dem Check-up 35 kombiniert werden.

Darüber hinaus können Sie auch weitere Untersuchungen individuell dazu buchen. Das können z.B. eine Knochendichtemessung oder ein Belastungs-EKG sein. Diese Kosten müssen jedoch privat bezahlt werden, da es keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind. Sie werden daher auch als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) bezeichnet. Sie können jedoch vorab Ihren Hausarzt bzw. Facharzt um einen Kostenvoranschlag bitten und sich zusätzlich darüber informieren, was Ihre Krankenkasse zahlt. Positiv ist, dass viele Krankenkassen die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen über Bonusprogramme anerkennen.7

Damit die Gesundheitsvorsorge so individuell wie möglich ist, gibt es weitere Vorsorgeuntersuchungen, speziell zugeschnitten auf Männer und Frauen.

Vorsorgeuntersuchungen für Männer

Mann von hinten in einem Arztzimmer, der ein Schulterklopfen vom Arzt bekommt.

 

Leider werden Gesundheits-Check-ups von Männern seltener wahrgenommen. Dabei sind diese Angebote für Männer genauso wichtig. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Männer ab einem bestimmten Alter Untersuchungen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen sowie Haut-, Prostata- und Darmkrebs.6 Da Männer häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind, können Männer ab 65 Jahren zusätzlich seit 2018 eine Ultraschalluntersuchung vornehmen lassen, zur Früherkennung einer Erweiterung der Bauchschlagader.5

Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei älteren Männern. Daher bezahlen Krankenkassen für Männer ab 45 Jahren einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane beim Urologen.6 Falls dabei ein Verdacht aufkommt, wird ein PSA-Test angeordnet, der dann von den Krankenkassen gezahlt wird.  Weitere Informationen zum Thema Prostatakrebs und Näheres zur Prostata-Vorsorgeuntersuchung ab 45 finden Sie hier zusammengefasst.

Die dritthäufigste Krebserkrankung bei Männern ist Darmkrebs.  Zur Darmkrebsfrüherkennung können Versicherte zwischen 50 und 54 Jahren einmal pro Jahr einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl in Anspruch nehmen. Alternativ zu diesem Test haben Männer ab 50 Jahren einen Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von 10 Jahren. Im Rahmen der Darmspiegelung können Krebsvorstufen, die sog. Polypen oder Adenome, entfernt werden. Das kann das Risiko für eine spätere Krebserkrankung reduzieren. Ab 55 Jahren haben Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen Stuhlbluttest, solange sie noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen haben.6

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Für Frauen beginnt das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm schon ab einem Alter von 20 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt kann im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung ein Pap-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen werden. Ab 35 Jahren wird die Gebärmutterhalskrebsvorsorge nur noch alle 3 Jahre von der Krankenkasse übernommen. Neben dem Pap-Abstrich wird dann zusätzlich ein HPV-Test vorgenommen.4

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Jährlich erkranken an dem sogenannten Mammakarzinom fast 72.000 Frauen. Zur Krebsvorsorge beim Frauenarzt steht allen versicherten Frauen ab 30 Jahren eine jährliche Abtastung der Brüste und Achselhöhlen zu. Dabei zeigt der Frauenarzt auch, wie die Brust zu Hause auf Veränderungen abgetastet werden kann. Da das Brustkrebsrisiko ab einem Alter von 50 Jahren steigt, bekommen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ein Mammographie-Screening alle zwei Jahre von der Krankenkasse bezahlt. Für Frauen mit einem höheren Brustkrebsrisiko können die Anzahl an Untersuchungen genauso wie der Zeitpunkt des Beginns je nach Situation angepasst werden. Ein erhöhtes Risiko liegt z.B. vor, wenn Familienmitglieder bereits an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind oder gutartige Veränderungen in der Brust festgestellt wurden.8 Hier sind für Sie weitere Informationen zum Thema Brustkrebs zusammengefasst.

Genau wie bei den Männern nimmt die Darmkrebsfrüherkennung auch bei Frauen eine besondere Bedeutung ein. Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebserkrankung unter Frauen. Zur Vorsorge für Frauen ab 50 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zwischen 50 und 54 Jahren jährlich einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Ab 55 Jahren, 5 Jahre später als Männer, haben Frauen Anspruch auf zwei große Darmspiegelungen im Abstand von mind. 10 Jahren. Der Grund für diese unterschiedlichen Altersgrenzen ist, dass Männern ein höheres Risiko haben, in einem früheren Alter an Darmkrebs zu erkranken.9  Frauen, die sich gegen die Darmspiegelung entscheiden, haben ab dem Alter von 55 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf den Blutstuhltest.10

Symptome ernst nehmen

Unabhängig von diesen Untersuchungsintervallen gilt: Bei Symptomen oder Schmerzen ist es wichtig, diese ernst zu nehmen und sie ärztlich abklären zu lassen. Starke, plötzliche Kopfschmerzen, unerklärlicher Gewichtsverlust, Veränderungen der Brust, verändertes Harnverhalten, veränderte Stuhlgewohnheiten, Völlegefühl, Depressionen, Fieber – diese Symptome bedeuten nicht zwangsläufig eine ernsthafte Krankheit. Aber wenn diese Symptome oder Schmerzen über Tage fortbestehen, sollten sie von einem Arzt kontrolliert werden. Warten Sie damit nicht bis auf die nächste Vorsorgeuntersuchung. Finden Sie stattdessen gemeinsam mit Ihrem Arzt die Ursache für den anhaltenden Schmerz und ignorieren Sie nicht die Signale Ihres Körpers. Sobald eine Verdachtsdiagnose besteht, bezahlt die Krankenkasse zusätzliche medizinische Untersuchungen.7 Mit einer rechtzeitigen Diagnose können Sie langfristige Schäden so weit wie möglich verhindern.

Der enge Austausch mit Ihrem Arzt ist darüber hinaus wichtig, um über Nutzen und Risiko der Früherkennung aufgeklärt zu werden. Nur, wenn Ihnen genügend objektive Informationen vorliegen, können Sie für sich optimal abwägen, ob Sie einen Test zur Krebsfrüherkennung machen lassen.11

Vorsorge-Apps: Erinnerungshilfen für den Alltag

Impfungen, Check-ups und Früherkennungsuntersuchungen sind in unterschiedlichen Zeitabständen fällig und können daher im hektischen Alltag oft untergehen. Wenn keine Beschwerden vorliegen, fällt es den meisten noch schwerer, Zeit für Arzttermine einzuplanen. Wie bereits beschrieben, kann es aber sehr sinnvoll sein, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und aktiv für die eigene Gesundheit vorzusorgen. Viele Krankenkassen und Hausärzte bieten einen Erinnerungsservice an, der automatisch an die wichtigsten Vorsorgetermine erinnert.7 Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse nach.

Uhr, Stidt, Kalender und Handy auf einem weißen Tisch vor einem schwrzen Hintergrund.

 

Damit Sie den Überblick über Ihre Gesundheits-Check-ups bewahren und rechtzeitig an bevorstehende Arzttermine erinnert werden, gibt es mittlerweile aber auch praktische digitale Helfer, wie z. B. die AppzumARZT.12 Besonders praktisch ist hierbei, dass sich die Profile gleich für die ganze Familie anlegen lassen.

Die App Ada Health hilft z. B. dabei, eine Vielzahl körperlicher und seelischer Beschwerden abzuklären.13 So können erste Symptome frühzeitig aufgedeckt werden, noch bevor größere Probleme auftreten. Auch wenn Ada Health selbstverständlich keinen Arztbesuch ersetzt, kann die App einen Teil zu Ihrer Gesundheitsvorsorge beitragen und Ihnen individuelle Gesundheitsinformationen zusammenstellen.

Die App Vivykann zu Ihrer digitalen Gesundheitsakte werden.14 Sie unterstützt Sie bei der Impferinnerung genauso wie bei der Medikamenteneinnahme. Vivy kann bei der Arztsuche helfen und enthält Ihre medizinischen Daten wie Arztbriefe, Laborwerte, Röntgenbilder etc. – und das direkt auf Ihrem Telefon.

Wie Sie sehen, können Sie auch digital ohne allzu großen Aufwand für Ihre Gesundheit vorsorgen. Es gibt also keine Ausrede mehr, Ihre eigene Gesundheit zu vernachlässigen. Erstellen Sie sich Ihren eigenen Fahrplan für Ihre Gesundheitsvorsorge und denken Sie so an die nächsten Termine, ob Impfung, Gesundheits-Check-up oder Krebsfrüherkennung.

Für den Notfall vorgesorgt

Auch wenn Sie viel Zeit in Ihre Gesundheit investieren, ein Notfall lässt sich nicht planen. Plötzlich kann eine Situation eintreten, in der Sie nicht mehr selbst über Ihre eigene medizinische Behandlung entscheiden können. Diese Handlungsunfähigkeit kann z.B. durch eine Krankheit, aber auch durch einen Unfall ausgelöst werden. 15 Um für einen solchen Fall gewappnet zu sein, haben Sie die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Patienten- oder Betreuungsverfügung zu erstellen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht erteilen, für Sie stellvertretend einzelne oder aber alle relevanten Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, dass Sie dieser Person uneingeschränkt vertrauen und sich darauf verlassen können, dass sie im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit in Ihrem Sinne handeln würde.

4 Hände, die sich halten

 

Falls Sie keine Vollmacht erteilt haben, bekommen Sie für den Fall, dass Sie handlungsunfähig sind, einen rechtlichen Betreuer durch das Gericht zugestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab klären, welchen rechtlichen Betreuer das Gericht bestellen soll bzw. wer für Sie überhaupt nicht in Frage kommt. Außerdem können Sie dem Gericht auch inhaltliche Vorgaben an den rechtlichen Betreuer sowie persönliche Wünsche mitteilen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie vorab schriftlich festlegen, in welche medizinischen Maßnahmen Sie einwilligen bzw. welche Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit untersagen. Sofern der Arzt bei seiner anschließenden Prüfung keine Einwände hat, ist diese unverzüglich umzusetzen. So können Sie selbstbestimmt für spätere Behandlungen vorsorgen. Lassen Sie sich dazu am besten detailliert von Ihrem Arzt beraten.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu Vorsorge und Patientenrechten sowie Downloads und Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung.

Wie am Anfang des Artikels bereits erwähnt, ist die Auseinandersetzung mit Themen rund um Krankheit und Pflege nicht leicht. Vor allem dann nicht, wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt womöglich fit fühlen. Aber nur, wenn Sie sich im Vorfeld genaue Gedanken über Ihre spätere Versorgung machen, stellen Sie sicher, dass auch nach Ihren Wünschen gehandelt wird.

  1. Vgl. hierzu und im Folgenden: https://www.aok-bv.de/hintergrund/dossier/praevention/index_17699.html, zuletzt abgerufen am 24.04.20.
  2. Vgl. hierzu und im Folgenden: https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-frueherkennung.pdf?m=1581070869&, zuletzt abgerufen am 16.04.20.
  3. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/aktuelle-themen/news/gegen-grippe-impfen-lassen.html, zuletzt abgerufen am 16.04.20.
  4. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-10429, zuletzt abgerufen am 24.04.20.
  5. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  6. https://www.aok-bv.de/presse/medienservice/ratgeber/index_21657.html, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  7. https://www.ikk-classic.de/pk/rv/vorsorge/gesundheits-checkup, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  8. https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/brustkrebs/frueherkennung.php, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  9. https://www.darmkrebs.de/frueherkennung-diagnose/frueherkennung-vorsorge/vorsorge-fuer-alle, zuletzt abgerufen am 29.04.20.
  10. https://www.frauengesundheitsportal.de/themen/darmkrebs/frueherkennung/, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  11. https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-frueherkennung.pdf?m=1581070869&, zuletzt abgerufen am 27.04.20.
  12. https://www.felix-burda-stiftung.de/appzumarzt, zuletzt abgerufen am 28.04.20.
  13. Vgl. hierzu und im Folgenden: https://ada.com/de/about/, zuletzt abgerufen am 28.04.20.
  14. Vgl. hierzu und im Folgenden: https://www.vivy.com/, zuletzt abgerufen am 28.04.20.
  15. Vgl. hierzu und im Folgenden: https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html, zuletzt abgerufen am 27.04.20.

Das könnte Sie auch interessieren